Die Diskussion um Google StreetView nimmt kein Ende. Hier ein Versuch, das Thema zu strukturieren und zu bewerten.
A. Grundsatz
Es steht jedermann zu, im öffentlichen Raum Fotos anzufertigen. Dies gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Autoren und Verlage, die diese Fotos in Büchern und auf Websites verwerten. Ich sehe keinen Grund, Google, Bing und Landkartenhersteller anders zu behandeln als Autoren und Verlage. Zwischen einem Bildband oder einer Website „Architektur der Friedrichstrasse“, vor einem halben Jahr werktags aufgenommen, und dem entsprechenden Ausschnitt von StreetView ist kein inhaltlicher Unterschied.
B. Aktuelle Detaildiskussion
- Die häufig anzutreffende Argumentation, Google dürfe eine Maximalhöhe nicht überschreiten, weil dann die (durch Mauern, Zäune etc. bewusst geschaffene) Privatsphäre berührt sei, leuchtet zunächst einmal ein. „Über den Zaun zu gucken“ gehört sich nicht und es mag auch im Einzelfall sein, dass dadurch Kriminalität gefördert wird. Dennoch wäre ein derartiges Verbot eine neue Regelung. Diese müsste für jedermann gelten, der Fotos veröffentlicht. Eine solche Regelung gibt es aber bisher aus verschiedenen Gründen nicht. Erstens, weil sie nicht abgrenzbar ist: Müssten auch Aufnahmen von höher gelegenen Häusern verboten werden? Ist es erlaubt, wenn sich ein 1,90-Mann auf eine Bierkiste stellt und von dort ein Foto macht? Darf man mit einem Super-Teleobjektiv von einem 1 km weit entfernten, höheren Standort aus Fotos machen? Ich kann mir keine justiziable Regelung vorstellen, die keine Rechtsunsicherheit für weite Teile der Bevölkerung schafft. Diskutanten, die eine solche Grenze fordern, mögen bitte einen Regelungsvorschlag unterbreiten oder begründen, für welchen digitalen Anbieter hier eine Sonderregelung gerechtfertigt ist. Zweitens habe ich Zweifel an einer materiellen Rechtfertigung einer solchen Forderung, denn eine entsprechende Diskussion hätte längst bei Google Earth geführt werden müssen, da hier Luftbilder „von oben“ ganz neue Einblicke geben: ich kenne tatsächlich eine Hausbesitzerin, die eine bisher nicht einsehbare Treppe schwarz gestrichen hat, damit potentielle Einbrecher diesen Zugang zu ihrem Grundstück nicht erkennen. Und drittens, wohl der schwerwiegendste Grund, warum es eine solche Regelung nicht geben sollte: es ist nicht ohne Grund gesetzlich nicht verboten, über den Zaun zu gucken, ohne und mit Stelzen. Es ist nämlich nur eine unerwünschte, moralisch zweifelhafte Handlung, die unterhalb der Schwelle rechtlicher Pönalisierung liegen sollte.
- Schwieriger zu beurteilen scheint mir die Frage, welche Bilddaten Anbieter wie Google speichern und veröffentlichen dürfen. Zunächst zur Rechtslage: Nach meinem Kenntnisstand gibt es ein Recht am eigenen Bild, das auch für das Einstellen durch Private gilt; dieses wird jedoch auf sozialen Netzwerken und Fotoplattformen in dramatischem Umfang ignoriert. Wenn ich also werten soll, dann würde ich eher hier als bei StreetView ein Problem sehen, da hier Aufnahmen in privaten Situationen entstanden sind: Klaus in Badehose am Strand, Lisa im Arm von Heinz, Eduard mal wieder vor einer leeren Weinflasche. Im öffentlichen Raum jedoch, den Google nutzt, sollte das Risiko sehr gering sein, in einer kompromittierenden Situation aufgenommen zu werden. Und wenn es doch geschieht, wie etliche Beispiele aus StreetView zeigen, sehe ich kein Schutzbedürfnis: man bohrt eben nicht öffentlich in der Nase und wenn, dann guckt man vorher, wer gerade fotografiert. Aber: Die massenhafte Missachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch Private darf natürlich kein Maßstab für Google & Co sein. Was falsch ist, ist falsch, egal ob durch Gunther (der alle Strand- und Partyfotos machte) oder durch Google. Es ist also richtig, dass Google anonymisieren muss.
- Ein Knackpunkt ist hingegen, ob Google die nicht-anonymisierten Daten überhaupt speichern darf. Die Antwort muss meines Erachtens nein sein. Wer das anders sieht, muss sich der Frage stellen, ob die Speicherung im Ausland geschehen darf. Diesbezüglich verstehe ich die Antwort von BDSG-Experten als „Nein“, ich zweifele aber daran, ob dieses Konzept überhaupt noch zeitgemäß ist: das 40 Jahre alte Konzept des BDSG zielt auf kommerzielle Inlandsanbieter und wird dem weltweit verteilten Internet in Zeiten der Virtualisierung nicht gerecht. Das BDSG ist insoweit ein stumpfes Schwert, die Situation Anlass für eine international einheitliche Regelung. Worüber man tatsächlich nachdenken muss ist, ob man über die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen deutscher Rechteinhaber neu nachdenken muss. Eine bloße Beitrittserklärung ausländischer Unternehmen im Rahmen von Safe Harbour reicht jedenfalls nicht.
Zwischenergebnis: Google StreetView „an sich“ ist erlaubt. Die rechtlichen Bedenken, sofern man sie mit mir teilt, sind marginal und könnten von Google ausgeräumt werden.
C. Materielle Aspekte
- Nicht unproblematisch erscheint mir der Dienst in ländlichen Gebieten. Damit meine ich allerdings nicht den Gesichtspunkt der Privatsphäre (wie Gutachter im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz), denn ich kann aus den Veröffentlichungen keinen Grund erkennen, warum vom Grundsatz (oben A.) abgewichen werden sollte. Ich meine den Gesichtspunkt der Kriminalität, und auch dies nicht unter rechtlichen Gesichtspunkten, sondern unter dem Gesichtspunkt sozialer Erwünschtheit bzw. Schädlichkeit. Befürworter von StreetView argumentieren dagegen gern mit der hohen sozialen Kontrolle gerade in Kleinstädten und Dörfern. Dies ist aber ein Trugschluss, weil sich die Kontrolle eben nur auf die Mitglieder der örtlichen Gemeinschaft bezieht, mögliche Täter jedoch von außen kommen und über den Dienst Daten über lokale Verhältnisse erfahren, die sie aufgrund der sozialen Kontrolle sonst nicht unbeobachtet erhalten würden. Plakativ formuliert: Bäuerin Erna „weiß alles über das Dorf“. Dieb Detlev kommt nicht aus dem Dorf und erfährt über StreetView, was er nicht erfahren würde, ohne von Erna beobachtet zu werden. Für dieses Problem sehe ich keine Lösung, kann aber auch nicht einschätzen, ob es nicht eher ein akademisches Problem ist. Gibt es einen nachweislichen Effekt zwischen StreetView und Kriminalität? Ich habe dazu keine Daten gefunden. Die jahrelange Existenz von Google Earth ohne entsprechende Nachrichten spricht gegen eine Gefahr, wenngleich Earth auch nicht diese hohe Auflösung bietet. Vorläufiges Ergebnis: Solange keine Kausalität zwischen StreetView und Kriminalität nachgewiesen ist, ist ein Eingriff in die Gewerbefreiheit von Google meines Erachtens nicht zu rechtfertigen. Und, wer sich darüber Gedanken macht, möge bitte Dienste wie www.flightradar24.com betrachten; das Problem der Veröffentlichung kriminalitätsfördernder Information ist möglicherweise grösser als StreetView und nur mit einer übergreifenden Analyse und Regelung angemessen lösbar.
- Fraglich ist aus meiner Sicht, ob die Anonymisierung ausreicht, die Google vornimmt. Genügt es, Gesichter und Kfz-Nummernschilder durch Verwischen unkenntlich zu machen ? Ich behaupte, dass ich 90% meiner privaten Kontakte an anderen Merkmalen erkenne: an Kleidungsstücken (mindestens drei Arten), an der Kombinatorik der zig-fachen Attribute dieser Kleidungsstücke (khaki-braune Jacke mit langen Ärmeln, Pelzkragen und Stickerei-Emblem hinten), Zusatzmerkmalen (Tasche, Aufkleber) sowie Körpermerkmalen (Haltung, Größe, Proportionen). In Verbindung mit Kontext (Ort und Zeit, ggf. Tweets) erscheint mir eine Person gut erkennbar. Entsprechendes gilt für Dritte, die genug Daten über eine Person haben, ohne sie zu kennen. Falls ich damit richtig liege, sollte man nicht von „Anonymisierung“ sprechen. Die Unkenntlichmachung des Gesichtes wirkt auf den ersten Blick wie das Pendant zum „Schwarzen Balken“ in Print-Medien, sie ist aber nicht dieses Pendant, da kein redaktioneller Auswahlprozess des Bildmaterials vorausgeht. Sitzen wir mit der Annahme von „Anonymisierung“ hier einem kollektiven Denkfehler auf?
- Bedenken habe ich durch die Integration anderer Daten in StreetView. Ich habe an anderer Stelle schon ausgeführt, dass mir die künftige Entwicklung mehrerer Technologien und Konzepte Sorgen macht. In diesem Fall sind es erstens Location Based Services, d. h. Geokoordinaten an Daten wie Tweets, Check-Ins und Bildern, und zweitens derart codierte Bilder, die durch Privatpersonen aufgenommen werden, sowie drittens maschinelle Personenerkennung. Alles zusammen führt zu einem Privatsphäre-Problem, weil nun von beliebigen Personen aufgenommene und ins Internet gestellte Bilder in einer einheitlichen Oberfläche abrufbar sind: Man sieht das Haus und gleichzeitig Bilder von Menschen, die darin wohnen, und zwar Bilder aus ihrem privaten Umfeld bis zum Urlaubsfoto. Nun kann man sich auf den Standpunkt stellen, die einzige Ursache sei, dass Privatpersonen zuvor sorglos mit eigenen Daten umgingen oder Dritte nicht an Aufnahmen hinderten. Es mag in der Tat sein, dass sich das Nutzungsverhalten künftig restriktiv entwickeln wird, wenn diese Technologien zum Einsatz kommen – auch heute ist ja beispielsweise die Geokoordinaten-Nutzung selbst von internet-affinen U.S.-Twitterern unterhalb von 1%. Ich fürchte jedoch, durch mobile Nutzung und den tatsächlichen Nutzen vieler Anwendungen wird diese Quote drastisch steigen, ich selbst habe zum Beispiel irgendwann dann doch Geokoordinaten-Übertragung auf meinem iPhone für Navigation, Qype und lokale Kinonews freigeschaltet. Man muss also zwischen Nutzen und Schaden abwägen. Mir scheint es am sinnvollsten zu sein, die Erfassung von Geokoordinaten anders zu behandeln als deren Veröffentlichung. Wenn ich also Qype Radar nutze, ist die Übermittlung von Geokoordinaten unbedenklich, und solange Qype mit diesen Daten vertrauensvoll und im Übrigen gesetzeskonform umgeht, ist auch hier noch kein politisches Problem. Das Problem entsteht erst durch Veröffentlichung an andere Dienste. Es ist also nicht selbstverständlich, wenn Qype die Daten auf seiner Plattform zugänglich macht, etwa diese Daten mit meinen Review oder mit jedem Nachschlagen veröffentlichen würde. Und da wir weniger über Qype reden: Das eine ist, dass Google für die „Nearby-Suche“ meine Geokoordinaten nutzen soll, das andere, ob Google sie veröffentlichen darf. Hier liegt ein strukturelles Problem von internet-typischen Mashups und APIs: es ist eben nicht schon deswegen okay, dass Daten zwischen Diensten getauscht werden, nur weil es technisch möglich ist. Bei Facebook etwa leuchtet es jedermann ein, dass Statusmeldungen nicht ohne Nutzer-Zustimmung an Suchmaschinen bereitgestellt werden. Ich möchte meine Nutzungseinwilligung nicht für die Weiterverwendung meiner Daten in beliebigen Web-Anwendungen abstrakt erteilen, sondern ich erteile sie konkret für den genutzten Dienst. Das müsste meines Erachtens für jede Art von Dienst gelten: nur weil ich auf meiner Seite ein Bild mit Geokoordinaten ablege, heißt das zwar – ohne entsprechende robots.txt – dass Suchmaschinen das Bild indizieren und anzeigen dürfen, aber noch lange nicht, dass diese die Geokoordinaten verarbeiten dürfen. Ich bin mir sicher, dass diese Problematik mit dem Semantic Web immer deutlicher werden wird: Wir brauchen granularere Rechte an strukturierten Daten, die ins Internet gestellt wurden. Das würde im übrigen auch die Qualität der Webnutzung verbessern: wie sollen sonst Visitenkarten mit privaten Zusatzdaten (z.B. Mobilnummer, private Maildresse – analog etwa XING) ausgetauscht werden? Ich weiß, dass dies Forderungen (erstens konkrete Nutzungseinwilligung ohne Verwertungsrechte in anderen Plattformen, zweitens granulare Rechte) viele neue Probleme nach sich ziehen – mir geht es aber um grundsätzliche Gedanken, die möglicherweise weiter entwickelt werden können.
- Angesichts der Gefahren freue ich mich, dass Google nun Einsprüche von Hausbesitzern und Mietern zulässt. Die weiter gehende Forderung nach einem (vorherigen) Opt-In erscheint mir überzogen, da diese Zustimmung auch bei anderen Nutzungen nicht erforderlich war. Frau Aigner hat im übrigen recht mit Ihrer Forderung (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,682129,00.html), dass von StreetView auch Offliner betroffen sind, die naturgemäß über andere Wege als das Online-Medium informiert werden sollten. Indes ist diese Forderung inzwischen wohl ad acta zu legen, weil sie erfüllt wurde und werden wird: Die Presse hat nun bereits sehr breit berichtet und dies wird bei Going-Live von StreetView in Deutschland mit Sicherheit auch nochmals intensiv geschehen.
- Bei StreetView taucht noch ein andere Frage auf: Wem stehen eigentlich die Daten materiell zu? Gehört das Stadtbild nicht der Allgemeinheit? Man kann sich hier auf den Standpunkt stellen, dass das Ganze eben mehr als die Summe seiner Teile ist. Vielleicht sind es die Nachwirkungen meines 68er-Gemeinschaftskundelehrers, aber mein Bauch sagt: Diese Bilder „gehören irgendwie uns“. Wobei ich mit „gehören“ eine wirtschaftliche und rechtliche Dimension meine, denn Google stellt diese Daten ja „uns“ zur Verfügung. Vielleicht ist mein Gedanke abstrus und schon deswegen erledigt, weil mit der Umsetzung von Stadtplanung in die Wirklichkeit das Konzept als solches eben der Allgemeinheit gewidmet wird und Google – als Teil der Allgemeinheit – die gleichen Rechte haben sollte wie jeder andere auch. Ich könnte mir jedoch auch vorstellen, dass in bestimmten Fällen digitaler Erfassung (nicht nur von Google) ein (einfaches) Nutzungsrecht zumindest für die öffentliche Hand entsteht oder diese Nutzungsrechte erwerben kann. Dies nur als Anregung, noch nicht einmal als ausgegorener Vorschlag. Denn dasselbe müsste dann für Profi-Fotos von Außenarchitektur gelten und auch für Bewegtbilder aller Art – das will ich nicht und es würde schwer, hier eine Grenze zu ziehen. Die „Straßen von San Francisco“ gehören nicht den Bürgern von San Francisco.
- Die StreetView-Diskussion erscheint mir politisch gesehen zu reaktiv. Mindestens ebenso gerechtfertigt wie Kritik an Google wäre die Förderung von Open-Source-Projekten zur Erfassung des öffentlichen Raumes. Also die Förderung von OpenStreetMap und auch die Unterstützung einer Infrastruktur, die zu den Ergebnissen von StreetView führt. Das wäre ein wirklich konstruktiver Ansatz. Kritik ist immer einfach, Bessermachen besser. Am Ende entschiede dann Qualität und ein vielleicht sogar besseres Konzept, weil alle mitmachen. Das würde freilich ein paar Millionen kosten.
Schlußbemerkung: Die öffentliche Diskussion wird – abgesehen von polemischen und daher unangemessenen Äußerungen aus dem politischen Raum – sehr von der Rechtslage geprägt. Das ist, was Aufsichtsbehörden angeht, auch richtig so. In der öffentlichen Diskussion sollten jedoch die materiellen Aspekte diskutiert werden. Wir befinden uns nach 40 Jahren IT in der Old Economy nunmehr mit Internet, sozialen Austauschmöglichkeiten im „Write-Web“ und Cloud Computing möglicherweise an der Schwelle zu neuen Konzepten und Ordnungsprinzipien wie vor hundert Jahren im Straßenverkehrsrecht, als Autos nicht mehr nur als schnelle Kutschen, sondern als eigenständige Betriebsgefahr angesehen wurden.


