Im Blog „Fruchtmark“ erscheinen Beiträge zu Strategie und Praxis des Digital Business – unregelmäßig, pointiert und gern „gegen den Strich“.

Gedanken zu Google StreetView

07.03.2010

Die Diskussion um Google StreetView nimmt kein Ende. Hier ein Versuch, das Thema zu strukturie­ren und zu bewerten.

A. Grundsatz

Es steht jedermann zu, im öffentlichen Raum Fotos anzufertigen. Dies gilt nicht nur für Privat­personen, sondern auch für Autoren und Verlage, die diese Fotos in Büchern und auf Web­sites verwerten. Ich sehe keinen Grund, Google, Bing und Landkartenhersteller anders zu behan­deln als Autoren und Verlage. Zwischen einem Bildband oder einer Website „Architektur der Friedrichstrasse“, vor einem halben Jahr werktags aufgenommen, und dem entsprechenden Ausschnitt von StreetView ist kein inhaltlicher Unterschied.

B. Aktuelle Detaildiskussion


  1. Die häufig anzutreffende Argumentation, Google dürfe eine Maximalhöhe nicht überschrei­ten, weil dann die (durch Mauern, Zäune etc. bewusst geschaffene) Privatsphäre berührt sei, leuchtet zunächst einmal ein. „Über den Zaun zu gucken“ gehört sich nicht und es mag auch im Einzelfall sein, dass dadurch Kriminalität gefördert wird. Dennoch wäre ein der­artiges Verbot eine neue Regelung. Diese müsste für jedermann gelten, der Fotos veröffent­licht. Eine solche Regelung gibt es aber bisher aus verschiedenen Gründen nicht. Erstens, weil sie nicht abgrenzbar ist: Müssten auch Aufnahmen von höher gelegenen Häusern verboten werden? Ist es erlaubt, wenn sich ein 1,90-Mann auf eine Bierkiste stellt und von dort ein Foto macht? Darf man mit einem Super-Teleobjektiv von einem 1 km weit entfernten, höhe­ren Standort aus Fotos machen? Ich kann mir keine justiziable Regelung vorstellen, die keine Rechtsunsicherheit für weite Teile der Bevölkerung schafft. Diskutanten, die eine solche Grenze fordern, mögen bitte einen Regelungsvorschlag unterbreiten oder begründen, für welchen digitalen Anbieter hier eine Sonderregelung gerechtfertigt ist. Zweitens habe ich Zweifel an einer materiellen Rechtfertigung einer solchen Forderung, denn eine entsprechende Diskussion hätte längst bei Google Earth geführt werden müssen, da hier Luftbilder „von oben“ ganz neue Einblicke geben: ich kenne tatsächlich eine Hausbesitzerin, die eine bisher nicht einsehbare Treppe schwarz gestrichen hat, damit potentielle Einbrecher diesen Zugang zu ihrem Grundstück nicht erkennen. Und drittens, wohl der schwerwie­gendste Grund, warum es eine solche Regelung nicht geben sollte: es ist nicht ohne Grund gesetzlich nicht verboten, über den Zaun zu gucken, ohne und mit Stelzen. Es ist nämlich nur eine unerwünschte, moralisch zweifelhafte Handlung, die unterhalb der Schwelle rechtlicher Pönalisierung liegen sollte.

  2. Schwieriger zu beurteilen scheint mir die Frage, welche Bilddaten Anbieter wie Google spei­chern und veröffentlichen dürfen. Zunächst zur Rechtslage: Nach meinem Kenntnisstand gibt es ein Recht am eigenen Bild, das auch für das Einstellen durch Private gilt; dieses wird jedoch auf sozialen Netzwerken und Fotoplattformen in dramatischem Umfang ignoriert. Wenn ich also werten soll, dann würde ich eher hier als bei StreetView ein Problem sehen, da hier Aufnahmen in privaten Si­tuationen entstanden sind: Klaus in Badehose am Strand, Lisa im Arm von Heinz, Eduard mal wieder vor einer leeren Weinflasche. Im öffentlichen Raum je­doch, den Google nutzt, sollte das Risiko sehr gering sein, in einer kompromittierenden Situa­tion aufgenommen zu werden. Und wenn es doch geschieht, wie etliche Beispiele aus Street­View zeigen, sehe ich kein Schutzbedürfnis: man bohrt eben nicht öffentlich in der Nase und wenn, dann guckt man vorher, wer gerade fotografiert. Aber: Die massenhafte Missachtung des allgemeinen Persönlich­keitsrechtes durch Private darf natürlich kein Maßstab für Google & Co sein. Was falsch ist, ist falsch, egal ob durch Gunther (der alle Strand- und Partyfotos machte) oder durch Google. Es ist also richtig, dass Google anonymisieren muss.

  3. Ein Knackpunkt ist hingegen, ob Google die nicht-anonymisierten Daten überhaupt speichern darf. Die Antwort muss meines Erachtens nein sein. Wer das anders sieht, muss sich der Frage stellen, ob die Speicherung im Ausland geschehen darf. Diesbezüglich verstehe ich die Antwort von BDSG-Experten als „Nein“, ich zweifele aber daran, ob dieses Konzept überhaupt noch zeitgemäß ist:  das 40 Jahre alte Konzept des BDSG zielt auf kommerzielle Inlandsanbieter und wird dem weltweit verteilten Internet in Zeiten der Virtualisierung nicht gerecht. Das BDSG ist insoweit ein stumpfes Schwert, die Situation Anlass für eine international einheitliche Regelung. Worüber man tatsächlich nachdenken muss ist, ob man über die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen deutscher Rechteinhaber neu nachdenken muss. Eine bloße Beitrittserklärung ausländischer Unternehmen im Rahmen von Safe Harbour reicht jedenfalls nicht.


Zwischenergebnis: Google StreetView „an sich“ ist erlaubt. Die rechtlichen Bedenken, sofern man sie mit mir teilt, sind marginal und könnten von Google ausgeräumt werden.

C. Materielle Aspekte


  1. Nicht unproblematisch erscheint mir der Dienst in ländlichen Gebieten. Damit meine ich allerdings nicht den Gesichtspunkt der Privatsphäre (wie Gutachter im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz), denn ich kann aus den Veröffentlichungen keinen Grund erkennen, warum vom Grundsatz (oben A.) abgewichen werden sollte. Ich meine den Gesichtspunkt der Kriminalität, und auch dies nicht unter rechtlichen Gesichtspunkten, sondern unter dem Gesichtspunkt sozialer Erwünschtheit bzw. Schädlichkeit. Befürworter von StreetView argumentieren dagegen gern mit der hohen sozialen Kontrolle gerade in Kleinstädten und Dörfern. Dies ist aber ein Trugschluss, weil sich die Kontrolle eben nur auf die Mitglieder der örtlichen Gemeinschaft bezieht, mögliche Täter jedoch von außen kommen und über den Dienst Daten über lokale Verhältnisse erfahren, die sie aufgrund der sozialen Kontrolle sonst nicht unbeobachtet erhalten würden. Plakativ formuliert: Bäuerin Erna „weiß alles über das Dorf“. Dieb Detlev kommt nicht aus dem Dorf und erfährt über StreetView, was er nicht erfahren würde, ohne von Erna beobachtet zu werden. Für dieses Problem sehe ich keine Lösung, kann aber auch nicht einschätzen, ob es nicht eher ein akademisches Problem ist. Gibt es einen nachweislichen Effekt zwischen StreetView und Kriminalität? Ich habe dazu keine Daten gefunden. Die jahrelange Existenz von Google Earth ohne entsprechende Nachrichten spricht gegen eine Gefahr, wenngleich Earth auch nicht diese hohe Auflösung bietet. Vorläufiges Ergebnis: Solange keine Kausalität zwischen StreetView und Kriminalität nachgewiesen ist, ist ein Eingriff in die Gewerbefreiheit von Google meines Erachtens nicht zu rechtfertigen. Und, wer sich darüber Gedanken macht, möge bitte Dienste wie www.flightradar24.com betrachten; das Problem der Veröffentlichung kriminalitätsfördernder Information ist möglicherweise grösser als StreetView und nur mit einer übergreifenden Analyse und Regelung angemessen lösbar.

  2. Fraglich ist aus meiner Sicht, ob die Anonymisierung ausreicht, die Google vornimmt. Genügt es, Gesichter und Kfz-Nummernschilder durch Verwischen unkenntlich zu machen ? Ich behaupte, dass ich 90% meiner privaten Kontakte an anderen Merkmalen erkenne: an Kleidungsstücken (mindestens drei Arten), an der Kombinatorik der zig-fachen Attribute dieser Kleidungsstücke (khaki-braune Jacke mit langen Ärmeln, Pelzkragen und Stickerei-Emblem hinten), Zusatzmerkmalen (Tasche, Aufkleber) sowie Körpermerkmalen (Haltung, Größe, Proportionen). In Verbindung mit Kontext (Ort und Zeit, ggf. Tweets) erscheint mir eine Person gut erkennbar. Entsprechendes gilt für Dritte, die genug Daten über eine Person haben, ohne sie zu kennen. Falls ich damit richtig liege, sollte man nicht von „Anonymisierung“ sprechen. Die Unkenntlichmachung des Gesichtes wirkt auf den ersten Blick wie das Pendant zum „Schwarzen Balken“ in Print-Medien, sie ist aber nicht dieses Pendant, da kein redaktioneller Auswahlprozess des Bildmaterials vorausgeht. Sitzen wir mit der Annahme von „Anonymisierung“ hier einem kollektiven Denkfehler auf?

  3. Bedenken habe ich durch die Integration anderer Daten in StreetView. Ich habe an anderer Stelle schon ausgeführt, dass mir die künftige Entwicklung mehrerer Technologien und Konzepte Sorgen macht. In diesem Fall sind es erstens Location Based Services, d. h. Geokoordinaten an Daten wie Tweets, Check-Ins und Bildern, und zweitens derart codier­te Bilder, die durch Privatpersonen aufgenommen werden, sowie drittens maschinelle Personenerkennung. Alles zusammen führt zu einem Privatsphäre-Problem, weil nun von belie­bigen Personen aufgenommene und ins Internet gestellte Bilder in einer einheitlichen Ober­fläche abrufbar sind: Man sieht das Haus und gleichzeitig Bilder von Menschen, die darin wohnen, und zwar Bilder aus ihrem privaten Umfeld bis zum Urlaubsfoto. Nun kann man sich auf den Standpunkt stellen, die einzige Ursache sei, dass Privatpersonen zuvor sorglos mit eigenen Daten umgingen oder Dritte nicht an Aufnahmen hinderten. Es mag in der Tat sein, dass sich das Nutzungsverhalten künftig restriktiv entwickeln wird, wenn diese Technologien zum Einsatz kommen – auch heute ist ja beispielsweise die Geokoordinaten-Nutzung selbst von internet-affinen U.S.-Twitterern unterhalb von 1%. Ich fürchte jedoch, durch mobile Nutzung und den tatsächlichen Nutzen vieler Anwendungen wird diese Quote drastisch steigen, ich selbst habe zum Beispiel irgendwann dann doch Geokoordinaten-Übertragung auf meinem iPhone für Navigation, Qype und lokale Kinonews freigeschaltet. Man muss also zwischen Nutzen und Schaden abwägen. Mir scheint es am sinnvollsten zu sein, die Erfassung von Geokoordi­naten anders zu behandeln als deren Veröffentlichung. Wenn ich also Qype Radar nutze, ist die Übermittlung von Geokoordinaten unbedenklich, und solange Qype mit diesen Daten vertrauensvoll und im Übrigen gesetzeskonform umgeht, ist auch hier noch kein politisches Problem. Das Problem entsteht erst durch Veröffentlichung an andere Dienste. Es ist also nicht selbstverständlich, wenn Qype die Daten auf seiner Plattform zugänglich macht, etwa diese Daten mit meinen Review oder mit jedem Nachschlagen veröffentlichen würde. Und da wir weniger über Qype reden: Das eine ist, dass Google für die „Nearby-Suche“ meine Geokoordinaten nutzen soll, das andere, ob Google sie veröffentlichen darf. Hier liegt ein strukturelles Problem von internet-typischen Mashups und APIs: es ist eben nicht schon deswegen okay, dass Daten zwischen Diensten getauscht werden, nur weil es technisch möglich ist. Bei Facebook etwa leuchtet es jedermann ein, dass Statusmeldungen nicht ohne Nutzer-Zustimmung an Suchmaschinen bereitgestellt werden. Ich möchte meine Nutzungseinwilligung nicht für die Weiterverwendung meiner Daten in beliebigen Web-An­wendungen abstrakt erteilen, sondern ich erteile sie konkret für den genutzten Dienst. Das müsste meines Erachtens für jede Art von Dienst gelten: nur weil ich auf meiner Seite ein Bild mit Geokoordinaten ablege, heißt das zwar – ohne entsprechende robots.txt – dass Suchmaschinen das Bild indizieren und anzeigen dürfen, aber noch lange nicht, dass diese die Geokoordinaten verarbeiten dürfen. Ich bin mir sicher, dass diese Problematik mit dem Semantic Web immer deutlicher werden wird: Wir brauchen granularere Rechte an strukturierten Daten, die ins Internet gestellt wurden. Das würde im übrigen auch die Qualität der Webnutzung verbessern: wie sollen sonst Visitenkarten mit privaten Zusatzdaten (z.B. Mobilnummer, private Maildresse – analog etwa XING) ausgetauscht werden? Ich weiß, dass dies Forderungen (erstens konkrete Nutzungseinwilligung ohne Verwertungsrechte in anderen Plattformen, zweitens granulare Rechte) viele neue Probleme nach sich ziehen – mir geht es aber um grundsätzliche Gedanken, die möglicherweise weiter entwickelt werden können.

  4. Angesichts der Gefahren freue ich mich, dass Google nun Einsprüche von Hausbesitzern und Mietern zulässt. Die weiter gehende Forderung nach einem (vorherigen) Opt-In erscheint mir überzogen, da diese Zustimmung auch bei anderen Nutzungen nicht erforderlich war. Frau Aigner hat im übrigen recht mit Ihrer Forderung (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,682129,00.html), dass von StreetView auch Offliner betroffen sind, die naturgemäß über andere Wege als das Online-Medium informiert werden sollten. Indes ist diese Forderung inzwischen wohl ad acta zu legen, weil sie erfüllt wurde und werden wird: Die Presse hat nun bereits sehr breit berich­tet und dies wird bei Going-Live von StreetView in Deutschland mit Sicherheit auch nochmals intensiv geschehen.

  5. Bei StreetView taucht noch ein andere Frage auf: Wem stehen eigentlich die Daten materi­ell zu? Gehört das Stadtbild nicht der Allgemeinheit? Man kann sich hier auf den Standpunkt stellen, dass das Ganze eben mehr als die Summe seiner Teile ist. Vielleicht sind es die Nachwirkungen meines 68er-Gemeinschaftskundelehrers, aber mein Bauch sagt: Diese Bilder „gehören irgendwie uns“. Wobei ich mit „gehören“ eine wirtschaftliche und rechtliche Dimension meine, denn Google stellt diese Daten ja „uns“ zur Verfügung. Vielleicht ist mein Gedanke abstrus und schon deswegen erledigt, weil mit der Umsetzung von Stadtplanung in die Wirklichkeit das Konzept als solches eben der Allgemeinheit gewidmet wird und Google – als Teil der Allgemeinheit – die gleichen Rechte haben sollte wie jeder andere auch. Ich könnte mir jedoch auch vorstellen, dass in bestimmten Fällen digitaler Erfassung (nicht nur von Google) ein (einfaches) Nutzungsrecht zumindest für die öffentliche Hand entsteht oder diese Nutzungsrechte erwerben kann. Dies nur als Anregung, noch nicht einmal als ausgego­rener Vorschlag. Denn dasselbe müsste dann für Profi-Fotos von Außenarchitektur gelten und auch für Bewegtbilder aller Art – das will ich nicht und es würde schwer, hier eine Grenze zu ziehen. Die „Straßen von San Francisco“ gehören nicht den Bürgern von San Fran­cisco.

  6. Die StreetView-Diskussion erscheint mir politisch gesehen zu reaktiv. Mindestens ebenso gerechtfertigt wie Kritik an Google wäre die Förderung von Open-Source-Projekten zur Erfas­sung des öffentlichen Raumes. Also die Förderung von OpenStreetMap und auch die Unterstützung einer Infrastruktur, die zu den Ergebnissen von StreetView führt. Das wäre ein wirklich konstrukti­ver Ansatz. Kritik ist immer einfach, Bessermachen besser. Am Ende entschiede dann Quali­tät und ein vielleicht sogar besseres Konzept, weil alle mitmachen. Das würde freilich ein paar Millionen kosten.


Schlußbemerkung: Die öffentliche Diskussion wird – abgesehen von polemischen und daher unangemessenen Äußerungen aus dem politischen Raum – sehr von der Rechtslage geprägt. Das ist, was Aufsichtsbehörden angeht, auch richtig so. In der öffentlichen Diskussion sollten jedoch die materiellen Aspekte diskutiert werden. Wir befinden uns nach 40 Jahren IT in der Old Economy nunmehr mit Internet, sozialen Austauschmöglichkeiten im „Write-Web“ und Cloud Computing möglicherweise an der Schwelle zu neuen Konzepten und Ordnungsprinzipien wie vor hundert Jahren im Straßenverkehrsrecht, als Autos nicht mehr nur als schnelle Kutschen, sondern als eigenständige Betriebsgefahr angesehen wurden.

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Internetminister/in (Entwurf)

27.02.2010

Angesichts der aktuellen Forderung des BITKOM-Präsidenten nach einem Internet-Staatsminister und der Tatsache, dass in der Tat einiges im politischen Raum im Argen liegt, habe ich eine Stellenanzeige für eine(n) Internet-Minister/in entworfen. Nicht einen Staatsminister, sondern einen Minister.

Mir ist bewusst, dass das Gebiet voller rechtlicher und politischer “Tellerminen” ist. Die Zuständigkeit im Verhältnis zu anderen Ministerien und Bundesbehörden zu regeln ist schwierig, da es sich im Grunde um eine Querschnittsfunktion handelt. Aber was für “Umwelt” nötig war, wird bald für “Internet” nötig sein – und da die Mühlen in Berlin langsam mahlen, heute schon diese Forderung. Der Leser nehme es bitte nur als Anregung für die Diskussion.

Hier die Stellenanzeige im Entwurf: Stellenanzeige Internetminister/-in (pdf).

Kommentare bitte hier. Sind grobe Schnitzer enthalten?

Nachtrag 28.2.2010: Die Stellenanzeige erscheint heute auf carta.

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Wie gefährlich sind Google, Facebook & Co?

17.02.2010

Unter dem Titel “Wettlauf der Datensammler – Wie gefährlich sind Google, Facebook und Co?” hat der SWR2 heute eine Diskussion veranstaltet, zu der ich als Experte eingeladen war.

Mehr über die Sendung sowie den Podcast bzw. die MP3-Datei hier.

Man sieht an dieser Diskussion meines Erachtens gut, wie schwierig es ist, dieses Thema einerseits sachlich zu behandeln, und andererseits mögliche Gefahren aufzuzeigen. Ich habe beides versucht und freue mich über Feedback.

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Vier Thesen zum Apple Tablet

27.01.2010

Das neue Apple-Tablet ist wahrscheinlich in diesen Stunden überall zu sehen, nachdem seit Monaten Gerüchte gestreut wurden. Während sich die Kameras Steve Jobs zuwenden, hier vier Anmerkungen:

1. Das Tablet bietet neue Möglichkeiten der Inhalte-Präsentation, einfache Navigation und wird damit endlich das Web lesefreundlicher machen: Ein Gerät, dass man irgendwo im Wohnbereich nutzen kann, um zu lesen. Ich glaube an das Konzept, wenngleich ich mich frage, ob die Akzeptanzerwartungen nicht ein bisschen zu hoch sind, weil man – ganz praktisch gesehen – so ein Gerät ohne Herrenhandtasche nicht bei sich tragen kann.

2. Was ich nicht glaube ist, dass diese Plattform auf Dauer eine gute Lösung für Verlage und andere Inhalteanbieter ist. Zwar bietet sie digitales Rechtemanagement und über iTunes sicherlich auch einen zentralen Shop, soweit man dies 3 Stunden vor der Pressekonferenz ahnen kann. Doch wird Apple wie im Applikationsbereich die Konditionen vorgeben. Das Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, sich eine „Provision“ einzuverleiben, bei der ich mich frage, was diese eigentlich rechtfertigt. Nun muss sich ein Unternehmen für hohe Gewinne nicht rechtfertigen, aber es ist doch schon bei iTunes offensichtlich, dass Apples gute Rendite auch daraus resultiert, dass weit mehr als die Kosten für die Infrastruktur eingespielt werden. Ich vermute, dass Apple aus gutem Grund das iPhoneOS und eben nicht MacOS als Betriebssystem ausgewählt hat. Mit dieser technisch geschlossenen Plattform wird Apple allen Inhalteanbietern die Konditionen diktieren, sobald ausreichend Marktanteile gewonnen sind. Apple verfolgt – wie Google und jedes andere Unternehmen auch – die Absicht, Gewinne zu erzielen. Wie simpel der Effekt ist, hat man doch schon vielfach beobachten können, beispielsweise bei eBay-Verkaufsagenten, die erst wie Pilze aus dem Boden schossen, um dann durch veränderte Konditionen wirtschaftlich zu vertrocknen.

3. Für Inhalteanbieter mag es eine Weile gehen, den Wettbewerb zwischen den Anbietern Apple, Amazon und Google für bessere Konditionen zu nutzen, aber wie lange geht das gut für eine Branche, die heterogen ist, wenig kooperiert und deren Mitglieder international gesehen zum Teil notleidend sind? Ich fürchte, die Lösung kann nur darin liegen, dass Inhalteanbieter eigene Plattformen schaffen oder sich auf offenere Plattformen begeben. Ob Android die richtige Wahl ist, darf man bezweifeln, denn solange Google im Online-Werbemarkt eine dominante Stellung hat, wird Google diese Stellung über geringere Umsatzanteile aus Werbeerlösen ausspielen.

4. Ungeachtet dieser wirtschaftlichen Diskussionen: Falls mit neuen Endgeräten vom Typ „Tablet“ der Durchbruch von Paid Content gelingt, wird dies auch der Debatte um die „Veränderung des Denkens“ eine neue Richtung geben. Es ist nämlich nicht nur die Hardware des bisherigen digitalen Mediums, die uns das „Deep Reading“ erschwert (geringauflösende Schriften, suboptimale Schriftsetzung, unzureichende Zeilenlängen etc.).  Die eigentliche Ursache ist die Oberfläche des digitalen Mediums, die mit einem werbefinanzierte Geschäftsmodell betrieben wird: erstens “weboptimierte Texte” mit Zwischenüberschriften, Schlagwort-Optimierung und Verkürzungen, zweitens Trafficoptimierung durch Inhalte-Teaser und 30% Navigationsflächen auf jeder Seite und drittens Werbung, die keinen anderen Zweck verfolgt, als vom Inhalt abzulenken. Da haben Redakteure der guten, alten Schule schon recht. Und auch der Teil der digitalen Fraktion, die sich noch an das Web der frühen 90er erinnern kann, wird bestätigen, um wie vieles besser man früher lesen konnte, als die ersten Hyper-Texte ohne Werbung mit Browsern der ersten Generation entstanden. Damals schrieben die einen nur unter dem Gesichtspunkt, gelesen und verstanden zu werden, und die anderen konnten sich auf das Lesen konzentrieren.

Anmerkung: Dieser Beitrag erscheint heute auf Carta. Da sich in mein kleines Blog nur wenige hundert Leser verlaufen, bitte eventuelle Kommentare dort anbringen.

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Google-Bashing: Nachlese

23.01.2010

Der Artikel wurde auf drei digitalen Plattformen gespielt und hatte in summa bisher rund 10.000 Abrufe. Über 200 Re-Tweets und Kommentierungen in 13 Blogs. Dabei war der Artikel ursprünglich eigentlich nur für dieses kleine Blog hier gedacht. Ich bin erstaunt, welche Reichweite man erzielen kann, und möchte alle, die sich an der Diskussion beteiligen wollen, nur ermutigen, selbst zur Feder zu greifen.

Wer den Stand der Debatte inhaltlich nachvollziehen möchte, schaut am besten erst auf carta.info und dann auf rivva.de. Es gibt 98% Zuspruch – was kein Wunder ist, denn ich habe mich darauf konzentriert, den Stand der Diskussion zusammenzufassen und zu kommentieren – und nur wenig Kritik: diese geht zumeist in die Richtung, ich würde zu sehr wirtschaftlich argumentieren, das aber war genau die Perspektive, die ich in eine laufende Mediendebatte bringen wollte.

Was mich besonders freut, dass sich auch Tekkies an der Diskussion beteiligen. Von einem Dialog würde ich noch nicht sprechen, aber es kommt vielleicht ein bisschen Bewegung in die Kommunikationssysteme. Und es wird auch klarer, dass es auch kritische Techniker gibt, vor allem in der Open-Source-Szene und unter SEO/SEM-Spezialisten, die schon aus wirtschaftlichen Gründen eine ambivalente Haltung zu Google haben. Während zum Beispiel ich jetzt verstanden habe, dass die Kommentare von Medienjournalisten einen ganz anderen Fokus haben, nämlich einen medienjournalistischen; insofern war es wohl keine gute Idee, in einem medienjournalistischen Blog, das den Spiegel kritisierte, zu mehr inhaltlicher Konstruktivität aufzurufen. Genauso gut hätte ich einen Literaturkritiker auffordern können, er solle doch mal selbst ein besseres Buch schreiben. Aber wir lernen ja alle ;-)

Für die weitere Diskussion würde ich mir wünschen, dass wir mehrere Ebenen auseinander halten:


  • Der Konflikt zwischen Verlegern und Google; er ist wirtschaftlicher Natur und sollte von Redaktionen mit angemessener Distanz betrachtet werden.

  • Die Diskussion um Privatsphäre: sie muss neu durchdacht werden, weil es nicht mehr nur um die 40 Jahre alte Achse Nutzer-Anbieter geht, sondern um die Nutzung technischer Möglichkeiten im „WriteWeb“ für jedermann, ein möglicherweise sich gerade änderndes Nutzungsverhalten, die neue Gefahr von Datenlecks und um die Frage, ob und wie man mit freiwillig abgegebenen persönlichen Daten umgehen möchte, derer sich Nutzer massenhaft und technisch-faktisch unwiderruflich begeben.

  • Die Diskussion um Chancen und Risiken einer ganzen Reihe von technisch-konzeptionellen Entwicklungen, die derzeit wie ein Turbo wirken: semantische Verfahren, Social Commerce, Soziale Netzwerke, Location Based Services etc.

  • Die Diskussion um Google: Dies scheint mir (neben der Diskussion um einzelne Produkte wie StreetView, Analytics etc.) vornehmlich eine wirtschaftspolitische Diskussion, die auf zwei Ebenen stattfinden muß: Welche Bedeutung hat Informationsinfrastruktur in wirtschaftlicher Hinsicht und in Bezug auf den politischen Willensbildungsprozeß? Und wie wollen wir mit Marktmacht schlechthin und in diesem Segment umgehen?

  • Die Diskussion um den Stand der Internet-Wirtschaft: Der Erfolg von Google, Facebook, Apple und Microsoft ist kein zufälliges Ergebnis. Im wohlverstandenen eigenen Interesse muss man sich hierzulande fragen, wie es dazu kam. Ich fürchte mich vor dieser Diskussion, weil sie sofort einen emotionalen Einschlag bekommen wird. Aber sie muß geführt werden, denn aus meiner Sicht geht es nicht nur um Schwächen des deutschen IT/Internet-Ökosystems und seiner Finanzierung und Förderung, sondern auch um die Rolle und Wahrnehmung von Forschung, Bildung und Technik. Diese Diskussion zu führen, bin ich nicht berufen. Aber ich wünsche mir sie.


Nachtrag 24.1.: Es sind jetzt 16 Blogs und einige Redaktionen aus der Print-Welt haben sich auch gemeldet. Mal schauen, was draus wird.

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Ist Google böse?

19.01.2010

Das Thema Google ist nicht so neu, wie es heute scheint. Seit Mitte 2007 wurde ich gefragt, was denn von Google zu halten sei. In meiner Rolle als Berater habe ich bisher versucht, den defensiven Standpunkt einzunehmen, dass eine wirtschaftspolitische, datenschutzrechtliche oder gar moralisch-ethische Betrachtung nicht mein Auftrag ist.

Wegen der anhaltenden Diskussionen habe ich nun selbst einmal gewagt, der Frage schriftlich nachzugehen. “Eine politische Ökonomie des Google-Bashings” erscheint heute auf CARTA und vorab bei iBusiness (nur Abonnenten).

Die vollständige Fassung finden Sie nur hier im Blog: CKappes_Politische_Ökonomie_Google.pdf.

Als pdf, denn der Artikel ist nicht für das Schnell-Lesen geschrieben.

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Seminar "Existenzgründung"

11.01.2010

Auf Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung war ich Referent beim Seminar „Wege in die Selbständigkeit – Unternehmensgründung in Deutschland“.

KAS-Seminar

Es hat Spass gemacht, mit rund 30 hochmotivierten Studenten ganz verschiedener Fachrichtungen über viele Fragestellungen zu diskutieren und ein wenig Starthilfe zu geben. Schwerpunktthemen meines Vortrags über „Stolpersteine bei der Selbständigkeit“ und der anschliessenden mehrstündigen Diskussion waren Businessplanung, Unternehmensfinanzierung, Unternehmensbewertung, Teamqualitäten und ganz allgemein Fragen zu unternehmerischen Qualitäten.

Mir ist angesichts der breiten Palette der Gründungsideen wieder einmal klar geworden, wie schwierig das Digital Business ist. Neue technische Konzepte, risikoreiche Geschäftsmodelle und ein sehr bewegliches Umfeld sind schon eine besondere Herausforderung. Andererseits hat mich der Elan der Teilnehmer und der Wille, sich davon nicht abschrecken zu lassen, sehr gefreut. Bei Interesse also: jederzeit gern wieder. Let´s rock!

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Randnotiz

21.12.2009

Randnotiz: Im nächsten Jahr werden Game-Stations auch über Twitter- und Facebook-Schnittstellen verfügen, wenn man den verschiedenen Kooperationsmeldungen glauben darf.

Randfoto dazu hier, aufgenommen auf dem Hamburger Flughafen:

IMG_0037

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Webanalyse, Privatsphäre - und die Diskussion

14.12.2009

Die Fructus-Website läuft seit kurzem mit Google Analytics. Ein Anlass, einen kleinen Ausflug in die Fragestellungen von Webanalyse zu unternehmen: Wie ist die Situation um den Einsatz von Google Analytics (A.) ? Wie ist sie generell bei Analytics-Werkzeugen (B.) ? Und ist das alles überhaupt die richtige Diskussion angesichts aktueller Entwicklungen (C.) ?

A. Google Analytics

1. Rechtslage ungeklärt: Rechtlich geht es für kommerzielle Websites die Frage, ob die IP-Adresse, die an Google Inc. übermittelt wird, ein personenbezogenes Datum nach BDSG ist oder nicht. Wenn ja, ist eine Einwilligungserklärung erforderlich. Im Moment steht es 3 zu 1: AG Berlin Mitte, LG Berlin und LG Bielefeld für ja, LG München für nein. Es wäre wünschenswert, wenn hier nach nun eineinhalb Jahren Klarheit wäre.

2. Schutzzweck für „Geschützte“ nicht erreicht: Derzeit raten alle aufgrund der unklaren Rechtslage, die Google Nutzungsbedingungen einzubinden. Die Frage ist jedoch, was damit unter Datenschutzgesichtspunkten gewonnen ist. Denn vermutlich versteht niemand dieses 199-Wort-Getüm mit Bandwurmsätzen kalifornischen Rechts. Ein einfacher Hinweis (mein Vorschlag) wie

Sie erklären sich durch die Benutzung dieser Website damit einverstanden, dass die aktuelle IP-Adresse Ihres Rechners an Google Inc. gesandt und zur anonymisierten Analyse dieser Website verarbeitet wird, falls Sie in Ihren Browser-Einstellungen Cookies erlaubt haben. (Hinweis nach § 13 Abs. 1 TMG)

wäre zwar auch nicht gerade leichte Kost, aber immerhin für technikaffine Surfer verständlich. Doch leider ist das wiederum von Google nicht erlaubt, denn das 199-Wort-Getüm ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen von Google. Daher, liebes Google: Bitte mach einen schlanken, verständlichen Vorschlag. Thank You.

3. Neue technische Analytics-Lösungen für Betreiber: Während Gerichte und Datenschützer noch diskutieren, haben sich einige Techniker des Problems angenommen.

Möglichkeit 1 ist der Einbau einer Opt-Out-Funktion durch den Betreiber. Andere Tools wie eTracker bieten diese Möglichkeit, einem Protokollieren von Nutzungsdaten zu widersprechen, Google jedoch nicht. Marco Hassler hat kürzlich in einem Blog-Beitrag eine einfache JavaScript-Lösung vorgestellt, die auf Wunsch den Aufruf von Analytics unterdrückt. Websitebetreiber, die sich entschließen können, auf ein bisschen Daten zu verzichten, sind damit fein raus. Well done, Mr. Hassler.

Möglichkeit 2 ist das Anonymisieren der an Google gesandten IP-Adresse mit einem Server-Script von Lunapark, www.analytics-anonym.de (siehe Blogeintrag , Tekkies only, bitte.).

B. Bewertung

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IT-Projektverträge verhandeln (4): Regeln

30.11.2009

(Dies ist der letzte Teil einer Serie, die in Kürze in einer führenden IT-Fachzeitschrift veröffentlicht wird. Teil 1 (Prozess) ist hier , Teil 2 (Kosten) hier und Teil 3 (Rechte und Risiken) hier.)

Was ist die richtige Verhandlungsstrategie? Wenn Sie nun praktische Tipps erwarten, wie Sie schnell zum maximalen Ziel kommen, muss ich Sie enttäuschen, denn Verhandlungsstrategie ist ein kompliziertes, branchenübergreifendes und weniger kognitives Thema, das Sie am besten und schnellsten auf einem praxisorientierten Seminar lernen (z.B. bei einem Freund von mir). Folgendes erscheint mir aber wichtig:

Vorsicht mit „Tricks“: Eines der vielen klugen Bücher dazu sollte man lesen, damit man die Gegenseite einschätzen kann, denn einige Verhandlungspartner bedienen sich aus einer Trickkiste, zum Beispiel beim Auftreten von „Sekundanten“, bei Abbrüchen zum Schein, Aufschieben und „Vergessen“, überraschenden Klauseln und Nebelbomben. (Hierzu gehören als kleineres Übel auch rhetorische Figuren wie „Diese Klausel ist nur für den Notfall, darauf haben wir uns noch nie berufen.“, die „Schallplatte mit Sprung“ und das Nutzen von Regeln über Auftreten und Körpersprache). Ich halte jedoch nicht viel vom Griff in diese Trickkiste, weil die Gegenseite in der Regel eine ähnliche Verhandlungskompetenz besitzt und die Anwendung dieser Mittel an nonverbalen Signalen gut erkennen kann. Auch verhalten sich Profis mitunter absichtlich regelwidrig um zu täuschen, beispielsweise durch systematisches Lob des Gegenübers oder einen lockeren Plauderton; wer dem gegenüber nur auf Lehrbuchwissen angewiesen ist, kann mehr Schaden anrichten als Nutzen stiften. Viel eher führt der gerade Weg zum Ziel, zumal er die künftige Leistungsbeziehung nicht schädigt und in unserer kleinen Branche den Ruf nicht ruiniert.

Planen Sie: Machen Sie einen genauen Plan, welche Ziele welche Priorität für Sie haben und entwickeln Sie vorab Alternativmodelle. (Siehe Teil 1 dieser Serie).

Wettbewerb schaffen: Lassen Sie die Gesetze des Marktes wirken, indem sie mit mindestens einem alternativen Anbieter auch bis in die Endverhandlung gehen. Hier wird m.E. fast immer derselbe Fehler gemacht, ausschliesslich mit dem Favoriten weiter zu verhandeln, bis eine faktische Situation erreicht ist, bei der es kein Zurück mehr gibt und Sie last minute Zugeständnisse machen müssen.

Keine verfrühten Kaufsignale: Handeln sie so, dass der Gegenseite klar wird, dass Sie im wesentlichen erst dann einig sind, wenn der Vertrag unterschrieben wird. Dies betrifft insbesondere nonverbale Signale.

Keine verfrühten Fakten schaffen: Leider wird in der Praxis häufig noch verhandelt, während schon alle operativen Schritte in der Umsetzung sind und Fakten geschaffen sind, die kaum noch revidierbar sind. Hier gilt in der Praxis vor allem, entgegen aller Taktiererei: Zügig verhandeln!

Keine unnötigen Insights geben: Gehen Sie mit Informationen sorgfältig um, die Ihre Interna sind. Dies betrifft insbesondere Kosteneinspareffekte durch das Projekt oder Businessplan-Daten. Ein gewiefter Verhandlungspartner auf der Gegenseite kann sonst abschätzen, wo ihre Verhandlungslinie liegt.

Antizipieren Sie den Vertragspartner: Nehmen Sie den Standpunkt der Gegenseite aufmerksam wahr und überlegen Sie, wie sie an seiner statt denken würden. Denn einen Vertrag wird die Gegenseite nur dann abschließen, wenn sie es will, und darin ist sie frei (Vertragsfreiheit) und sie tut es nur, wenn es zu ihrem Vorteil ist (das ist sozusagen eine „eingebaute Vertragsgerechtigkeit“: da jedermann frei ist im Eingehen eines Vertrages wird er prinzipiell nicht „übervorteilt.“): Pointiert formuliert: Verträge sind immer gerecht im Sinne eines angemessenen Leistungsaustauschs (solange sie ohne Zwang oder Täuschung abgeschlossen werden). Es gibt entgegen der verbreiteten Schnäppchen-Philosophie auch keinen einseitig „guten Deal“. Lösen Sie sich von solchen Ideen.

Zum Abschluss noch eine Bemerkung aus meiner ganz persönlichen Perspektive: In der Rolle als Verhandlungsführer, der sich in zwei Welten heimisch fühlt, erlebe ich immer wieder, wie Juristen und Informatiker sich mitunter wie Menschen aus anderen Welten begegnen. In der Tat haben beide Welten ihre Denkgebäude und Fachausdrücke, die Hürden zum gegenseitigen Verstehen sind. Beide Welten haben aber verblüffende Ähnlichkeit: Methodisch versuchen beide, durch gedanklich Vorwegnahme aller möglichen Situationen abstrakte Perfektion zu erreichen, der Jurist durch eine „Monsterklausel“, der Informatiker durch komplexen Code. Beides erfordert vom Vorgehen her Kreativität und Vorstellungsvermögen und beides führt zu „harten“, hieb- und stichfeste Ergebnissen. Wenn beide Welten dieses Verbindende sähen, wäre für die Zusammenarbeit viel gewonnen.

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